Erwägungsgrund 5 32016D0123
Mit der Unterzeichnung des Abkommen im Namen der Union und der vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kasachstan wird der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten im Einklang mit den Verträgen nicht vorgegriffen —