Erwägungsgrund 4 32016D1316
Der Rat sollte die Reihenfolge festlegen, in der der Vorsitz im Rat in naher Zukunft wahrgenommen wird. Diese Reihenfolge sollte gemäß den in den Verträgen und in dem Beschluss 2009/881/EU des Europäischen Rates niedergelegten Kriterien bestimmt werden. Der Beschluss 2009/908/EU sollte entsprechend geändert werden —