Erwägungsgrund 1 32016D1351
Der Rat sollte das Statut für unmittelbar von der Europäischen Verteidigungsagentur (im Folgenden „Agentur“) eingestellten Bediensteten, die unter den Staatsangehörigen der beteiligten Mitgliedstaaten ausgewählt und für einen bestimmten Zeitraum unter Vertrag genommen werden, einstimmig festlegen.