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Da die Regelung des vorliegenden Beschlusses die Regelung des Beschlusses 2004/677/EG des Rates , ersetzen soll, sollte letztgenannter Beschluss aufgehoben werden —
Da die Regelung des vorliegenden Beschlusses die Regelung des Beschlusses 2004/676/EG ersetzen sollte, sollte letztgenannter Beschluss aufgehoben werden —
Mit Inkrafttreten der entsprechenden Vorschriften der vorliegenden Verordnung sollte der Beschluss 2004/585/EG des Rates aufgehoben werden.
Der Beschluss 2000/98/EG des Rates sollte aufgehoben werden —
Der Beschluss 2013/811/EU des Rates sollte aufgehoben werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 des Rates sollte daher aufgehoben werden und einige seiner Bestimmungen sollten durch diese Verordnung ersetzt werden.
Der Beschluss 2011/292/EU des Rates wird durch den vorliegenden Beschluss aufgehoben und ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.