Art. 48 32016D1353
Änderungen
Jede Bezugnahme auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 ist ebenfalls so auszulegen, dass sie den Änderungen dieser Verordnung Rechnung trägt.
Jede Bezugnahme auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 ist ebenfalls so auszulegen, dass sie den Änderungen dieser Verordnung Rechnung trägt.