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1. Die Teilnahme Estlands an der mit dem Beschluss 2010/405/EU genehmigten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts wird bestätigt.
2. Im Einklang mit diesem Beschluss findet die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf Estland Anwendung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.