Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beschluss (EU) 2016/153 der Kommission vom 2. Juli 2015 über die Maßnahmen SA.31883-2015/N, 2011/C, die Österreich zugunsten der Österreichischen Volksbanken-AG und des Volksbanken-Verbunds durchgeführt hat und plant weiter durchzuführen, und zur Änderung des Beschlusses 2013/298/EU (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4635) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein neuer Chat, das ganze 32016D0153 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.