Art. 2 32016D0153
(1)
Artikel 2 des Beschlusses 2013/298/EU erhält folgende Fassung: Artikel 2 Österreich stellt sicher, dass der am 23. Juni 2015 übermittelte Umstrukturierungsplan vollständig umgesetzt wird, einschließlich der Zusagen im Anhang zu diesem Beschluss.
(2)
Der Anhang des Beschlusses 2013/298/EU erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.