Art. 1 32016D0153
(1)
Die im Umstrukturierungsplan vom 23. Juni 2015 enthaltenen Maßnahmen und der damit verbundene Zusagenkatalog stellen keine neuen staatlichen Beihilfen dar.
(2)
Die im Umstrukturierungsplan vom 23. Juni 2015 enthaltenen Maßnahmen und der damit verbundene Zusagenkatalog sind von solcher Gestalt, dass die Maßnahmen, auf die Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 2013/298/EU verweist, mit dem Binnenmarkt kompatibel bleiben.