Erwägungsgrund 1 32016D1637
Mit dem Beschluss (GASP) 2016/993 des Rates zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/778 wurde in den letztgenannten Beschluss Artikel 2b neu eingefügt, um einen Beitrag zum Informationsaustausch und zur Umsetzung des Waffenembargos der VN auf hoher See vor der Küste Libyens hinzuzufügen.