Erwägungsgrund 2 32016D1744BESCHLUSS (EU) 2016/1744 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/437 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 15. März 2016 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32017D0225BESCHLUSS (EU) 2017/225 DES RATES vom 7. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Tuvalu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1342 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 1. Juli 2016 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32017D0233BESCHLUSS (EU) 2017/233 DES RATES vom 7. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Marshallinseln über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1363 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Juni 2016 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32017D0234BESCHLUSS (EU) 2017/234 DES RATES vom 7. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1879 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 20. September 2016 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32016D1743BESCHLUSS (EU) 2016/1743 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2399 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 3. Dezember 2015 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32016D1741BESCHLUSS (EU) 2016/1741 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2377 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 8. Dezember 2015 vorläufig angewendet.