Erwägungsgrund 1 32016D1791
Der Rat hat am 19. April 2016 den Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) angenommen, in dem festgelegt ist, dass die Rechtsstellung der EU-geführten Einheiten und ihres Personals, einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren ihrer Mission erforderlicher Garantien, in einer Übereinkunft geregelt wird, die gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und nach dem in Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelten Verfahren zu schließen ist.