Erwägungsgrund 2 32016D1791
Nachdem der Rat ebenfalls am 19. April 2016 einen Beschluss zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen angenommen hatte, wurde von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 37 EUV ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über die Rechtsstellung der EUTM RCA in der Zentralafrikanischen Republik ausgehandelt.