Erwägungsgrund 6 32016D0833BESCHLUSS (EU) 2016/833 DES RATES vom 17. Mai 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 54. Sitzung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter, der durch die Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) eingerichtet wurde, hinsichtlich bestimmter Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkts
Alle vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und nützlich und sollten daher von der Union unterstützt werden.
Art. 1 32016D1795Die Europäische Union nimmt zu den vorgeschlagenen Änderungen der Anlagen zum ADR und der dem ADN beigefügten Verordnung den im Anhang zu diesem Beschluss…
Erwägungsgrund 6 32016D0877BESCHLUSS (EU) 2016/877 DES RATES vom 23. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“…
Erwägungsgrund 11 32016D1876BESCHLUSS (EU) 2016/1876 DES RATES vom 13. Oktober 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist
Es ist angebracht, den Standpunkt der Union festzulegen, der im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur Aktualisierung von Anhang XVI und…
Erwägungsgrund 6 32017D2084BESCHLUSS (EU) 2017/2084 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Barbados zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Das Änderungsabkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die dem Änderungsabkommen beigefügten Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32017D2088BESCHLUSS (EU) 2017/2088 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Das Änderungsabkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die dem Änderungsabkommen beigefügten Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.