Beschluss (EU) 2016/1795 des Rates vom 29. September 2016 über die Festlegung des im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkts
Maßnahmen der Union im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter sollten darauf ausgerichtet sein, die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Verkehr zu verbessern, die Umwelt zu schützen und den internationalen Transport zu vereinfachen.
Erwägungsgrund 1 32016D1795
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