Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Übereinkommen von Paris tritt am dreißigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem mindestens 55 Vertragsparteien des UNFCCC, auf die insgesamt ein geschätzter Anteil von mindestens 55 % der Gesamttreibhausgasemissionen entfällt, ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben. Zu den Vertragsparteien des UNFCCC gehören auch die Union und ihre Mitgliedstaaten. In seinen Schlussfolgerungen vom 18. März 2016 betonte der Europäische Rat, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten das Übereinkommen von Paris so bald wie möglich und so rechtzeitig abschließen müssen, dass sie zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.
Auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21), die vom 30. November bis zum 12.…
Die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) fand vom 30. November bis zum 12. Dezember…
Die Änderungen der überarbeiteten Fassung treten am dreißigsten Tag nach ihrer Annahme durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist…
Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem sieben Staaten, davon…
Diese Verordnung wird zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union beitragen. Im Einklang mit den Zielen des Übereinkommen von Paris, das am 12.…
Die Europäische Gemeinschaft sowie ihre Mitgliedstaaten, die Schweiz, Liechtenstein und Monaco sind Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.