Erwägungsgrund 1 32016D0590
Auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21), die vom 30. November bis zum 12. Dezember 2015 in Paris stattfand, wurde der Wortlaut eines Übereinkommens über die Verstärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel angenommen. Das Übereinkommen von Paris tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem mindestens 55 Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens, die nach Schätzungen insgesamt mindestens 55 % der Gesamttreibhausgasemissionen verursachen, ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben. Zu den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens gehören auch die Union und ihre Mitgliedstaaten.