Erwägungsgrund 6 32016D1856
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union wurde mit dem Beschluss (EU) 2016/252 des Europäischen Parlaments und des Rates in Anspruch genommen, um Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von 50 Mio. EUR für Vorauszahlungen im Haushaltsjahr 2016 bereitzustellen. Diese Mittel wurden nur sehr begrenzt ausgeschöpft. Damit besteht Spielraum für eine Finanzierung des Gesamtbetrags dieser Inanspruchnahme durch eine Umverteilung der für Vorauszahlungen verfügbaren Mittel im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2016.