Erwägungsgrund 2 32016D1883
Die Vereinigten Staaten haben einen Antrag nach Artikel IX:3 des WTO-Übereinkommens auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt, mit der das Land bis zum 31. Dezember 2025 von seinen Verpflichtungen nach den Artikeln I:1, XIII:1 und XIII:2 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 entbunden werden soll, und zwar in dem Umfang, der erforderlich ist, damit die Vereinigten Staaten infrage kommenden Waren mit Ursprung in Nepal, die in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten eingeführt werden, eine Präferenzbehandlung zukommen lassen dürfen.