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Dieser Beschluss gilt für alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten im Umlauf befindlichen gültigen Führerscheine.
Die gemäß Absatz 4 ausgestellten Bescheinigungen sind in der gesamten Union gültig.
Diese Richtlinie gilt für die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Zulassungsdokumente für Fahrzeuge. Sie läßt das Recht der Mitgliedstaaten unberührt, für die…
Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen dieser…
Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Gültigkeitsdauer auf einen…
Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG sollten alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Der Grundsatz der gegenseitigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.