Erwägungsgrund 2 32021D1845
Mit dem Beschluss (EU) 2017/175 legte die Kommission Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „Beherbergungsbetriebe“ fest. Diese Kriterien sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen sind ab dem 26. Januar 2022 nicht länger gültig.