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Die IAEO ist nach Artikel III ihrer Satzung befugt, alle Tätigkeiten auszuüben, einschließlich des Erwerbs von Kernbrennstoff, Dienstleistungen und Ausrüstungen sowie der Erstellung eigener Einrichtungen und Anlagen, um die praktische Anwendung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu erleichtern.
die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen…
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele trägt die Union zur Einrichtung und zur sicheren Verwaltung der unter die Kontrolle der IAEO gestellten Bank…
Die IAEO verfolgt dieselben Ziele, wie sie in den Erwägungsgründen 3 bis 11 genannt werden. Sie tut dies im Rahmen der Durchführung ihres Aktionsplans für…
Die IAEO verfolgt dieselben Ziele, wie sie in den Erwägungsgründen 3 bis 10 genannt werden. Sie tut dies im Rahmen der Durchführung ihres Aktionsplans für…
Anerkennung des Rechts der Vertragsstaaten auf friedliche Nutzung der Kernenergie im Einklang mit Artikel IV des NVV und unter Beachtung seiner Artikel I, II…
Die Projekte der IAEO, die den Maßnahmen der Strategie entsprechen, haben Folgendes zum Ziel: — Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der auf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.