Art. 1 32016D2042
Die Maßnahme, die Deutschland mit dem Filmförderungsgesetz in der Fassung des siebten Änderungsgesetzes durchzuführen beabsichtigt, ist im Sinne des Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.Die Durchführung der Maßnahme wird daher genehmigt.