Erwägungsgrund 2 32016D2044
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/431 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird mit Wirkung vom 3. März 2016 vorläufig angewandt.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/431 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird mit Wirkung vom 3. März 2016 vorläufig angewandt.