Erwägungsgrund 3 32016D2044
Im Abkommen ist die Einsetzung eines Gemischten Sachverständigenausschusses für die Verwaltung des Abkommens vorgesehen. Die Union wird in diesem Gemischten Ausschuss von der Kommission vertreten, die von den Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt werden sollte.