Art. 2 32016D2057
Die Maßnahme von 2013, eine erneute Aufstockung der Zweitverlustgarantie um 3 Mrd. EUR, die der HSH Nordbank von der Finanzfonds AöR gewährt wurde, stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar und ist in Anbetracht der in Anhang I zu diesem Beschluss dargelegten Zusagen mit dem Binnenmarkt vereinbar.