Art. 2 32016D2057Die Maßnahme von 2013, eine erneute Aufstockung der Zweitverlustgarantie um 3 Mrd. EUR, die der HSH Nordbank von der Finanzfonds AöR gewährt wurde, stellt eine…
Art. 1 32015D0506BESCHLUSS (EU) 2015/506 DER KOMMISSION vom 20. Februar 2014 über die Maßnahmen Deutschlands im Hinblick auf die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH und verschiedene Fluggesellschaften SA.15376 (C 27/07) (ex NN 29/07) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 868) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die folgenden Maßnahmen, die Deutschland für die unter den Buchstaben a bis l genannten Unternehmen durchgeführt hat, stellen keine staatlichen Beihilfen im…
Art. 1 Abs. 1 32015D0218BESCHLUSS (EU) 2015/218 DER KOMMISSION vom 7. Mai 2014 zur staatlichen Beihilfe SA.29786 (ex N 633/09), SA.33296 (11/N), SA.31891 (ex N 553/10), N 241/09, N 160/10 und SA.30995 (ex C 25/10) gewährt von Irland für die Umstrukturierung von Allied Irish Banks plc und EBS Building Society (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2638) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei folgenden Maßnahmen handelt es sich um eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV: — Maßnahmen zugunsten von AIB — Maßnahmen zugunsten…
Art. 1 32020D1183BESCHLUSS (EU) 2020/1183 DER KOMMISSION vom 25. Februar 2020 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (2012/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Übertragung der Vermögenswerte von der FIH-Gruppe an die Danish Financial Stability Company stellt zusammen mit den Nebenvereinbarungen eine staatliche…
Art. 1 32021D2182BESCHLUSS (EU) 2021/2182 DER KOMMISSION vom 6. März 2020 SA.41727 (2016/C) (ex 2016/NN) (ex 2015/CP) über Maßnahmen zugunsten von Empresa de Manutenção de Equipamento Ferroviário, S.A. (EMEF) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1254) (Nur der portugiesische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Maßnahme 1 (Kapitalerhöhungen zugunsten von EMEF), Maßnahme 2 (EMEF gewährte Kredite) und Maßnahme 3 (EMEF gewährte Garantien) stellen keine staatliche Beihilfe…