Erwägungsgrund 2 32016D0207
Der Rat hat am 7. Dezember 2015 den Beschluss (GASP) 2015/2276 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/233/GASP angenommen, der insbesondere eine Verlängerung und einen als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum bis zum 21. Februar 2016 vorsieht.