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Der Beschluss 2013/233/GASP des Rates wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 wird der folgende Absatz angefügt: „Die EUBAM Libyen wird bei einem umfangreichen zivilen SSR-Planungsprozess, der der Vorbereitung einer möglichen zivilen Krisenbewältigungsmission zum Aufbau und zur Unterstützung von Kapazitäten dient, Hilfestellung leisten.“
In Artikel 3 Absatz 1 wird der folgende Buchstabe angefügt: „d) Informationen zur EU-Planung für eine mögliche zivile Krisenbewältigungsmission zum Aufbau und zur Unterstützung von Kapazitäten im Bereich der Reform des Sicherheitssektors beizutragen und dabei eng mit der UNSMIL zusammenzuarbeiten und deren Bemühungen zu unterstützen und sich mit den rechtmäßigen libyschen Behörden und anderen einschlägigen Ansprechpartnern im Bereich Sicherheit abzustimmen.“
In Artikel 13 Absatz 1 wird der folgende Absatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUBAM Libyen für den Zeitraum vom 22. Februar 2016 bis zum 21. August 2016 beläuft sich auf 4 475 000 EUR.“
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 21. August 2016.“
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