Erwägungsgrund 1 32016D0208
Der Rat hat am 25. Juli 2012 den Beschluss 2012/440/GASP zur Ernennung von Herrn Stavros LAMBRINIDIS zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für Menschenrechte angenommen.
Der Rat hat am 25. Juli 2012 den Beschluss 2012/440/GASP zur Ernennung von Herrn Stavros LAMBRINIDIS zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für Menschenrechte angenommen.