Erwägungsgrund 2 32016D2083
Mit dem Beschluss 2014/486/GASP, geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/2249, wurde die EUAM Ukraine mit einem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum bis zum 30. November 2016 und mit einem Mandat für den Zeitraum bis zum 30. November 2017 ausgestattet.