Erwägungsgrund 3 32015D0277BESCHLUSS (GASP) 2015/277 DES RATES vom 19. Februar 2015 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Die restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 20. Februar 2016 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32014D0098BESCHLUSS 2014/98/GASP DES RATES vom 17. Februar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Die restriktiven Maßnahmen sollen bis zum 20. Februar 2015 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32016D0477BESCHLUSS (GASP) 2016/477 DES RATES vom 31. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2017 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32016D0627BESCHLUSS (GASP) 2016/627 DES RATES vom 21. April 2016 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2017 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32016D0982BESCHLUSS (GASP) 2016/982 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2017 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32014D0381BESCHLUSS 2014/381/GASP DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Die restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 31. Oktober 2014 verlängert werden.