Erwägungsgrund 1 32016D2238
Am 12. August 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/452/GASP angenommen, mit dem die durch die Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP des Rates eingerichtete Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (im Folgenden „EUMM Georgia“ oder „Mission“) verlängert wurde. Die Geltungsdauer des Beschlusses 2010/452/GASP endet am 14. Dezember 2016.