Art. 2 32017D2263BESCHLUSS (GASP) 2017/2263 DES RATES vom 7. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Dezember 2017.
Art. 2 32022D2318BESCHLUSS (GASP) 2022/2318 DES RATES vom 25. November 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Dezember 2022.
Art. 2 32016D2038BESCHLUSS (EU) 2016/2038 DES RATES vom 11. November 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 und 129, des Vorschlags für eine UN-Regelung für Nachrüstsysteme für Zweistoff-Schwerlastmotoren, der Vorschläge zur Änderung der globalen technischen Regelungen der UN Nr. 15 und 16, der Vorschläge für zwei globale technische Regelungen der UN für Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und der On-Board-Diagnosesysteme und des Vorschlags für eine Entschließung über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32023D2608BESCHLUSS (EU) 2023/2608 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sowie im Assoziationsrat, eingerichtet durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in Bezug auf die positive Einschätzung der Umsetzung der in Anhang XXI-A des Assoziierungsabkommens genannten Phasen 1 und 2 und des damit verbundenen Marktzugangs zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D2162BESCHLUSS (GASP) 2017/2162 DES RATES vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Dezember 2017.