Erwägungsgrund 1 32016D2310
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 24. November 1997 unterzeichnet und trat am 1. Mai 2002 in Kraft.