Beschluss (EU) 2016/2310 des Rates vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien, einschließlich des Pakts, zu vertretenden Standpunkts
Das gemeinsame Ziel der Union und Jordaniens für einen gemeinsamen Raum des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität erfordert eine Zusammenarbeit, insbesondere durch gemeinsame Verantwortung und Differenzierung, sowie die Berücksichtigung der Schlüsselrolle Jordaniens in der Region.
Erwägungsgrund 3 32016D2310
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