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Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt der Republik Korea noch nicht angenommen haben, sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts der Republik Korea im Interesse der Union gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses zu hinterlegen. Die Tschechische Republik, Irland und die Republik Litauen, die den Beitritt der Republik Korea zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen haben, sollten keine neuen Erklärungen über die Annahme hinterlegen, da die vorhandenen Erklärungen völkerrechtlich weiterhin gelten.
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Singapurs noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Andorras noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Armeniens noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt der Russischen Föderation noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Albaniens noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Marokkos noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.