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Die Mitgliedstaaten, die das noch nicht getan haben, werden ermächtigt, den Beitritt der Republik Korea zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden „Haager Übereinkommen von 1980“) im Interesse der Union anzunehmen.
Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten hinterlegen bis spätestens 9. Dezember 2017 folgende Erklärung über die Annahme des Beitritts der Republik Korea zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt der Republik Korea zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2313 des Rates anzunehmen.“
Jeder Mitgliedstaat unterrichtet den Rat und die Kommission über die Hinterlegung seiner jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts der Republik Korea und übermittelt der Kommission den Wortlaut der Erklärung innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.