Erwägungsgrund 3 32016D2355
Der Entwurf einer Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, wurde zwischen den Parteien diskutiert. Nach Artikel 404 Absatz 1 des Abkommens enthält der Entwurf einer Liste fünf von der Union vorgeschlagene Schiedsrichterkandidaten, fünf von der Republik Moldau vorgeschlagene Schiedsrichterkandidaten und fünf Drittstaatsangehörige, die im Schiedspanel den Vorsitz führen können.