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Vor diesem Hintergrund ersuchte die Agentur die Kommission sicherzustellen, dass Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 nicht mehr auf die Anerkennungsurkunden Anwendung findet, die von der HATA für die Absolvierung der Prüfungen über das Grundwissen in den technischen Modulen ausgestellt wurden, sowie nicht mehr auf die Teil-66-Lizenzen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf der Grundlage dieser Anerkennungsurkunden erteilt wurden. Darüber hinaus ist die Agentur der Auffassung, dass diese zuständigen Behörden geeignete Abhilfe- und Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
die Teil-66-Lizenzen für die Luftfahrzeuginstandhaltung, die von den zuständigen Behörden nach Anhang III (Teil-66) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 auf der…
Die zuständigen Behörden, die Teil-66-Lizenzen auf der Grundlage von Anerkennungsurkunden erteilt haben, die von der HATA für die Absolvierung von Prüfungen des…
Da die HCAA bei der HATA nur unzureichende Untersuchungen durchgeführt hatte, um den von dieser Organisation mutmaßlich begangenen Betrug aufzudecken, und die…
Am 3. Juli 2014 vereinbarten die Agentur und die HCAA einen Plan mit Abhilfemaßnahmen, der u. a. die Untersuchung von Anerkennungsurkunden umfasste, die für die…
Angesichts der von der Agentur durchgeführten Untersuchungen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass es sich hier um ein systemisches Versagen der HCAA…
Am 26. Februar 2014 entzog die HCAA der HATA die Genehmigung und unterrichtete alle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten darüber, dass die HATA…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.