Erwägungsgrund 1 32016D2360
Nach Artikel 42 EUV ist die Union befugt, militärische Operationen außerhalb der Union durchzuführen. Zur Vorbereitung dieser Operationen könnten auch militärische Übungen außerhalb der Union stattfinden.
Nach Artikel 42 EUV ist die Union befugt, militärische Operationen außerhalb der Union durchzuführen. Zur Vorbereitung dieser Operationen könnten auch militärische Übungen außerhalb der Union stattfinden.