Art. 1 32016D2395
Die vom Königreich Spanien angemeldete staatliche Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der simultanen Ausstrahlung der Programme privater Rundfunkveranstalter im Zusammenhang mit der Freigabe der digitalen Dividende entspricht nicht den Anforderungen von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags und ist daher mit dem Binnenmarkt unvereinbar. Aus diesem Grund darf diese Maßnahme nicht durchgeführt werden.