Art. 1 32016D0289
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 96,9 Mio. EUR, die Slowenien zugunsten der Cimos-Gruppe gewähren will, ist im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar.Die Durchführung der Beihilfe in Höhe von 96,9 Mio. EUR wird daher vorbehaltlich der in Artikel 2 festgelegten Bedingung genehmigt.