Art. 2 32016D0289
Slowenien übermittelt regelmäßige Berichte über die Durchführung des am 3. Oktober 2014 vorgelegten Umstrukturierungsplans. Der erste Bericht wird der Kommission spätestens sechs Monate nach dem Datum dieses Beschlusses vorgelegt. Die folgenden Berichte werden der Kommission bis Ende 2017 mindestens einmal jährlich übermittelt.