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Bei der Europäischen Zentralbank (EZB) sind solche beruflichen Tätigkeiten und Verpflichtungen, insbesondere die Verpflichtungen im Hinblick auf berufliches Verhalten und Geheimhaltung, a) in den Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank, b) in den Dienstvorschriften der Europäischen Zentralbank, c) in Anhang IIb der Beschäftigungsbedingungen über die Bedingungen für befristete Arbeitsverhältnisse und d) in den Regeln der Europäischen Zentralbank für befristete Arbeitsverhältnisse festgelegt; weitere Bestimmungen sind e) im Verhaltenskodex für die Mitglieder des EZB-Rates , f) im Ergänzenden Kodex der Ethik-Kriterien für die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank sowie g) im Verhaltenskodex für die Mitglieder des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank (zusammen nachfolgend die „Beschäftigungsbedingungen der EZB“) enthalten.
Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), einschließlich der EZB , und andere Einrichtungen mit ähnlichen Aufgaben in ihrer Eigenschaft…
Die EZB richtet umfassende und formelle Verfahren einschließlich Ethikverfahren und verhältnismäßiger Überprüfungszeiträume ein und erhält diese aufrecht, um…
Gemäß Artikel 37.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „Satzung des ESZB“) dürfen die…
Dieser Beschluss gilt für — Mitglieder der Beschlussorgane der EZB und Mitglieder anderer durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 oder von der EZB…
Die EZB gewährleistet die Geheimhaltung der Informationen, die sie vom Sekretariat zur Erfüllung der Aufgaben der EZB nach dieser Verordnung erhält. Die EZB…
„vertrauliche Informationen“: sämtliche vertraulichen Informationen, einschließlich Informationen, die Datenschutzbestimmungen, der Geheimhaltungspflicht oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.