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Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 führt das Amt im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und der Bekämpfung des Betrugs und sonstiger gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteter rechtswidriger Handlungen „administrative Untersuchungen innerhalb der Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen“ gemäß den Bedingungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 und den Beschlüssen der jeweiligen Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen durch. Gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 müssen die einzelnen Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen einen Beschluss fassen, der „insbesondere eine Vorschrift über die Pflicht der Beamten oder sonstigen Bediensteten, der Mitglieder eines der Organe oder Einrichtungen, der Leiter der Ämter oder Agenturen sowie der Mitarbeiter, mit dem Amt zusammenzuarbeiten und ihm Auskunft zu erteilen, umfasst, wobei die Vertraulichkeit der internen Untersuchung zu gewährleisten ist“. Nach der Unionsrechtsprechung darf das Amt eine Untersuchung nur aufgrund hinreichend ernsthafter Verdachtsmomente eröffnen .
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sieht vor, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (nachfolgend das „Amt“) in den durch die Verträge oder auf…
Das Amt führt in den durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen (im Folgenden „Organe, Einrichtungen…
Unbeschadet von Artikel 12c Absatz 1 kann das Amt die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten und erforderlichenfalls die betroffenen Organe,…
Das Amt übt die Befugnisse der Kommission zur Durchführung externer Verwaltungsuntersuchungen aus, welche dazu dienen, die Bekämpfung von Betrug, Korruption und…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.