Erwägungsgrund 1 32016D0003
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sieht vor, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (nachfolgend das „Amt“) in den durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffenen Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen administrative Untersuchungen (nachfolgend „interne Untersuchungen“) eröffnet und durchführt, um Betrug, Korruption und sonstige gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck untersucht das Amt schwerwiegende Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, die eine Verletzung der Verpflichtungen der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union, die disziplinarisch oder gegebenenfalls strafrechtlich geahndet werden kann, oder eine Verletzung der analogen Verpflichtungen der Mitglieder der Organe und Einrichtungen, der Leiter der Ämter und Agenturen oder der Mitarbeiter der Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen, die nicht dem Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union (nachfolgend das „Statut“) unterliegen, darstellen.