Erwägungsgrund 1 32016D0030
Am 28. April 2016 hat der EZB-Rat im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität und zur weiteren Lockerung der Kreditbedingungen für den privaten Sektor sowie zur Stimulierung der Kreditschöpfung den Beschluss (EU) 2016/810 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/10) erlassen. Darin werden die Details für eine neue Reihe von vier gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG II) festgelegt, die im Zeitraum von Juni 2016 bis März 2017 vierteljährlich durchzuführen sind.