Erwägungsgrund 4 32017D0013BESCHLUSS (EU) 2017/1359 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18 Mai 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2017/13)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32015D0001BESCHLUSS (EU) 2015/529 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. Januar 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/3 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/1)
Daher sollte der Beschluss EZB/2004/3 entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32017D0004BESCHLUSS (EU) 2017/103 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Januar 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2017/4)
Aus diesem Grund sollte der Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) entsprechend geändert werden —
Art. 1 32016D0030Änderungen
Der Beschluss (EU) 2016/810 (EZB/2016/10) wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 3 32015D0046BESCHLUSS (EU) 2016/187 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/1 über die Festlegung eines Rahmens für eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) für das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2015/46)
Der Beschluss EZB/2013/1 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0029BESCHLUSS (EU) 2015/1574 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. September 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/8 zum Verbot der monetären Finanzierung und zur Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Haushalte durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2015/29)
Der Beschluss EZB/2014/8 sollte daher entsprechend geändert werden —