Erwägungsgrund 5 32016D0035
Am 14. Juli 2015 hat der Rat mit dem Beschluss (GASP) 2015/1148 entschieden, die Durchführung der Maßnahmen des Gemeinsamen Aktionsplans bis zum 14. Januar 2016 zu verlängern.
Am 14. Juli 2015 hat der Rat mit dem Beschluss (GASP) 2015/1148 entschieden, die Durchführung der Maßnahmen des Gemeinsamen Aktionsplans bis zum 14. Januar 2016 zu verlängern.